Teilleistungsschwäche

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII greift für Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht oder deren seelische Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand (länger als 6 Monate) abweicht. Das GTA der Grundschule setzt gezielt deutlich früher an, um Misserfolgen im Fach Mathematik, die zu einer Demotivation und zu Selbstwertproblemen führen können, frühzeitig entgegen zu wirken.

Beim Erlernen der Mathematik baut jeder Schritt auf bestimmte gedankliche Voraussetzungen auf. Kinder mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens haben keine hinreichende Vorstellung für Mengen / Anzahlen und vom Rechnen als Mengenhandlung (Rechenoperationen) entwickelt.

Mathematisches Unverständnis lässt sich für eine begrenzte Zeit kompensieren, etwa durch Zählstrategien oder Auswendiglernen (Malreihen). Manches Grundschulkind bleibt deshalb notenmäßig in den ersten Jahren unauffällig, das grundlegende Unverständnis bleibt jedoch erhalten und manifestiert sich. Deshalb wird dieses GTA auch für die Oberschule als notwendig erachtet.

Die GTA für Grund- und Oberschule sind keine Nachhilfe AG, denn sie setzten nicht am aktuellen Schulstoff der Kinder, sondern an den ursächlichen Problemen an, um (mathematische) Vorstellungen, Gedanken und Strategien der Kinder “neu” aufzubauen. Zielgerichtete, spezielle Fördermaßnahmen in kleinen Gruppen helfen somit mathematische Kompetenzen zu entwickeln, gleichzeitig Angst, Vermeidung und Misserfolge abzubauen.

Nach Ablauf des Schuljahres und Umsetzung des Kurses im GTA hat Frau Fochtmann einen Brief an den Förderverein geschrieben.